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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen
Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch
Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere
schriftliche Bestätigung wirksam.
II. Vertragsabschluß
Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei
Bestellungen durch das Internet, ist die Absendung der Bestellung
bindend.. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot
innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen und
Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung
gleich.
Wiederverkäufer
mit Ausnahme von Buchhandlungen mit einer gültigen Verkehrsnummer
haben die Wiederverkaufsbestimmungen unterschrieben und somit
zustimmend zum Verlag zurückzufaxen, mailen oder per Post zu
schicken, bevor die Bücher weiterverkauft werden dürfen.
Diese AGBs für Wiederverkäufer erhalten Sie bei Anfrage
direkt zugesandt.
III Zahlung
Es gelten die auf www.mensch-hund-lernen.de aufgeführten Preise
inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7% bzw. 19%. Bücher
unterliegen der Buchpreisbindung und dürfen daher auch bei
Rechtschreibfehlern nicht billiger verkauft werden. Verpackungs-
und Versandkosten werden zuzüglich berechnet.
Die Zahlung erfolgt per Rechnung, Lastschrift oder
Vorabüberweisung. MenschHund! behält sich vor, die
Rechnungslegung zu verweigern und eine andere Zahlungsvariante zu
fordern. Die jeweilige Zahlungsart kann Zusatzkosten verursachen.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir
vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in
Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es
auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur
mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder
rechtskräftig sind.
IV.Lieferung
1. Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug,
so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher
Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
3. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten
sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er
nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden
Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In
diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder
einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt
auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug
gerät.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im
kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst
beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung
mit dem Käufer über.
2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine
Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den
Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der
Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber
in voller Höhe an uns ab.
3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug,
stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte
Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so
ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir
können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und /
oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem
Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft
über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang
der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des
Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.
4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche
um mehr als 25 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des
Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
5. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer
gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern.
Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen
diese Abtretung an.
VI. Gewährleistung
1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das
Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer
Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder
neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung)
zu verlangen.
2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon
abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel
innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel
innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Die für
Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten
gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon
unberührt.
3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des
fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder
bei uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die
Überprüfung verweigert, werden wir von der
Gewährleistung befreit.
4. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziffern 1 bis 3 Satz 1 gelten
entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch
im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder
durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten
entstanden sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz
in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.
5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
6. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an
Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und
/ oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu
verweisen.
7. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die
Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre
Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei
rechtskräftig festgestellt.
VII. Schadenersatz
1. Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des
vorhersehbaren Schadens, soweit dieser von uns leicht fahrlässig
verursacht wurde.
2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei
denn, dass wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt
hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form
bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden
können.
3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr
geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den
Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir die Transportkosten
übernommen haben. Beanstandungen wegen Transportschäden (z.B.
beschädigte Verpackung beim Empfang der Ware) hat der Kunde
unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der
dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand
des Shopbetreibers vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir
berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des
Käufers zu klagen.
2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder
verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des
Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des UNKaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem
Käufer nicht.
IX. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit
der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
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